Nachdem die Grundausbildung abgeschlossen ist, Sie das Fahrzeug sicher beherrschen und auch schwierige Verkehrssituationen bewältigen können, dürfen Sie die besonderen Ausbildungsfahrten absolvieren.
In der folgenden Tabelle ist die Mindestanzahl der Sonderfahrten für die jeweiligen Klassen dargestellt. Jeder Fahrschüler muss die Mindestanzahl der Sonderfahrten absolvieren, unabhängig von seinem Können. Die Sonderfahrten sind eingeteilt in Fahrten auf Bundes- oder Landstraßen (Überlandfahrt), Autobahnen oder Kraftfahrstraßen (Autobahnfahrt) und Fahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit (Nachtfahrt).
Die Anzahl der Sonderfahrten ist davon abhängig, ob schon eine Fahrerlaubnis besteht.
Ist noch kein Führerschein vorhanden, stehen folgende Sonderfahrten auf dem Programm:
Für die Klassen D gelten – je nach Vorbesitz – besondere Anforderungen. Am besten informieren Sie sich direkt in einer Fahrschule, die die Klassen D ausbildet, wie hoch die Anzahl der Ausbildungs- und Sonderfahrten ist, die absolviert werden müssen.
Anforderungen an die Sonderfahrten im Einzelnen
Bei den Sonderfahrten wird das Fahren in besonderen Situationen und unter schwierigen Bedingungen geübt. Die Grundausbildung soll beim Ersterwerb möglichst abgeschlossen sein, bevor mit den besonderen Ausbildungsfahrten begonnen wird.
Schwerpunkte der Autobahnfahrten:
Schwerpunkte der Überlandfahrten:
Schwerpunkte der Nachtfahrten:
Besonderheiten des Fahrens bei Dunkelheit