Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt
Die Aufgabe:
Nach rechts rückwärts in einem engen Bogen fahren, ohne auf den Bordstein aufzufahren oder die Fahrbahnbegrenzung zu überfahren. Fahrzeug parallel zum Bordstein oder zur Fahrbahnbegrenzung anhalten.
Rückwärts fahren nach rechts in eine Parklücke (Längsaufstellung)
Die Aufgabe:
Rückwärts fahren in eine etwa 8 m lange Lücke auf der rechten Seite zwischen zwei hintereinander stehenden Fahrzeugen und halten.
Rückwärts fahren nach links in eine Parklücke (Längsaufstellung)
Die Aufgabe:
In einer Einbahnstraße rückwärts zwischen zwei hintereinander stehenden Fahrzeugen auf der linken Fahrbahnseite einparken und halten.
Einfahren in eine Parklücke nach rechts (Quer- oder Schrägaufstellung):
Die Aufgabe:
Rückwärts fahren in eine Lücke zwischen zwei parallel stehenden Fahrzeugen oder auf eine quer zur Fahrtrichtung markierte Parkfläche und anschließend halten.
Unsere Beispiele:
III.1 Queraufstellung rechts III.2 ist Queraufstellung links, geht natürlich auch.
Vorwärts in Queraufstellung nach rechts
Die Aufgabe:
Vorwärts fahren in eine Lücke zwischen zwei parallel stehende Fahrzeugen oder auf eine quer zur Fahrtrichtung markierte Parkfläche und anschließend halten.
Unsere Beispiele:
III.3 Queraufstellung rechts - III.4 Queraufstellung links geht auch.
Ausparken aus einer Lücke zwischen zwei Fahrzeugen (rückwärts)
Die Aufgabe:
Wer einparkt, muss auch ausparken können, hier: Rückwärts nach links aus einer quer zur Fahrtrichtung markierten Parkfläche.
Umkehren (nach Auswahl einer geeigneten Stelle)
Die Aufgabe:
Selbständiges Auswählen einer geeigneten Stelle und Methode zum Umkehren (z. B. Park- oder Stellplatz, Einmündung, Grundstückseinfahrt). Besonderer Wert wird hier auf das „selbständige“ Auswählen gelegt.
Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung
Die Aufgabe:
Der Bewerber hat den Pkw durch eine Vollbremsung aus einer Geschwindigkeit von ca. 30 km/h zum Stillstand zu bringen („Gefahrbremsung“). Eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs muss der Fahrlehrer ausschließen. Daher entfällt hier die Beobachtung des rückwärtigen Verkehrs (Spiegelblick, Überprüfung des „Toten Winkels“) vor Beginn der Bremsung. Die Anweisung zur Gefahrbremsung gibt der Fahrlehrer.