Seit Juni 2019 gehören sie ganz legal zum Straßenbild: E-Scooter mit Straßenzulassung dürfen auch im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden. Seitdem gab es auch bereits die ersten – teilweise schweren – Unfälle mit Elektrorollern. Scheinbar werden diese Fahrzeuge bzw. die damit einhergehenden Gefahren unterschätzt.
Nein, sofern es sich hierbei um einen elektrischen Tretroller handelt, der maximal 20 km/h fahren kann. Ein solcher Elektro-Scooter mit gültiger Straßenzulassung darf ohne Führerschein gefahren werden.
In diesem Fall reden Sie vermutlich von einem Motorroller, welcher mitunter ebenfalls als E-Scooter bezeichnet wird. Schafft dieser mehr als 25 km/h, benötigen Sie mindestens die Führerscheinklasse AM. Andernfalls reicht eine Mofa-Prüfbescheinigung.
Ja, diese Möglichkeit besteht, wenn Sie die Promillegrenze auf dem E-Scooter ignorieren. Haben Sie zwischen 0,5 und 1,09 Promille im Blut, müssen Sie mindestens mit einem Fahrverbot rechnen. Ab 1,1 Promille liegt sogar eine Straftat vor, die unter anderem zum Entzug der Fahrerlaubnis führt.
Um die Frage zu beantworten, ob Sie einen E-Scooter ohne Führerschein fahren dürfen oder nicht, müssen wir zunächst klären, von welcher Art Fahrzeug hier überhaupt die Rede ist. Denn tatsächlich ist „E-Scooter” kein fest definierter Begriff und wird im alltäglichen Sprachgebrauch für verschiedene Fahrzeuge benutzt.
In den meisten Fällen ist mit „E-Scooter” ein elektrischer Tretroller gemeint, ein sogenanntes Elektrokleinstfahrzeug mit Lenk- oder Haltestange. Diese Roller sind seit Juni 2019 in Deutschland zugelassen, benötigen aber eine Allgemeine Betriebserlaubnis. Sie können höchstens 20 km/h schnell fahren und ihre maximale Leistung beträgt 500 Watt. Für einen solchen E-Scooter benötige Sie keinen Führerschein.
Kommen wir zurück zu den elektrischen Tretrollern. Wie oben erklärt sind diese E-Scooter führerscheinfrei, das heißt allerdings nicht, dass jeder damit fahren darf. Es gilt hier nämliche eine gesetzliche Altersgrenze: Für Kinder unter 14 Jahren ist das Führen eines E-Scooters nicht erlaubt.
Des Weiteren ist wichtig, dass der E-Scooter über eine Haftpflichtversicherung verfügt und die Allgemeine Betriebserlaubnis besitzt. Dazu benötigt er:
Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
mit dem E-Scooter auf einer nicht zulässigen Verkehrsfläche gefahren | 15 € | - | - |
... mit Behinderung | 20 € | - | - |
… mit Gefährdung anderer | 25 € | - | - |
… mit Unfall | 30 € | - | - |
Rotlichtverstoß | 60 € | 1 | - |
… mit Gefährdung anderer | 100 € | 1 | - |
… mit Unfall | 120 € | 1 | - |
Rotlichtverstoß (Rotphase über eine Sekunde) | 100 € | 1 | - |
… mit Gefährdung anderer | 160 € | 1 | - |
… mit Unfall | 180 € | 1 | - |
nebeneinander fahren | 15 € | - | - |
… mit Gefährdung anderer | 25 € | - | - |
… mit Unfall | 30 € | - | - |
0,3 Promillegrenze überschritten + Ausfallerscheinungen (Straftat) |
Geldstrafe od. Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr | 3 | Entziehung der Fahrerlaubnis |
0,5 Promillegrenze überschritten (Ersttäter) |
500 € | 2 | 1 |
0,5 Promillegrenze überschritten (2. Tat) |
1000 € | 2 | 3 |
1,1 Promillegrenze überschritten (Straftat) |
Geldstrafe od. Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr | 3 | Entziehung der Fahrerlaubnis |