Mindestalter 25 Jahre
Voraussetzung:
mindestens 5 Jahre im Besitz des B Führerscheines
Theorieausbildung:
4 Unterrichtseinheiten a 90 Minuten
klassenspezifischer Motorradunterricht
Praxisausbildung:
5 Unterrichtseinheiten a 90 Minuten
heißt, 10 Fahrstunden a 45 Minuten
Theorieprüfung:
KEINE erforderlich
Praxisprüfung:
KEINE erforderlich
…und so einfach funktioniert es:
In der Fahrschule persönlich oder mit u.s. Formular
anmelden (unten) und die Ausbildung absolvieren.
Danach mit dem Ausbildungsnachweis und einem Passbild
zum Amt gehen und den neuen Führerschein beantragen.
… nach Deiner Anmeldung geht es dann so weiter:
alle 14 Tage Mittwoch´s
zu jeweils 4 x 90 Minuten zum
klassenspezifischen Theorieunterricht kommen
und
dann mit dem Fahrlehrer 5 Termine zu
je 90 Minuten Fahrunterricht ausmachen
wenn alles gut läuft, hast Du in 4 – 6 Wochen
die Eintragung B196 – COOL – oder ?
850,00 €
Endpreis, versandkostenfrei in bestimmte Länder1
Versandkostenfrei in folgende Länder: Deutschland Mehr anzeigen Weniger anzeigen
Wer vor dem 1. April 1980 den Autoführerschein der Klasse 3 erworben hat und noch immer in dessen Besitz ist, kann seit April 2013 Motorräder bis 48 PS fahren. Voraussetzung hierfür ist lediglich eine 40-minütige praktische Prüfung. Nach zwei Jahren ermöglicht der Gesetzgeber, ebenfalls mit nur einer praktischen Prüfung den vollwertigen Motorradführerschein zu machen.