Parken in zweiter Reihe: Das sagt das Gesetz
Gerade in Großstädten sind freie Parkplätze oft Mangelware. Das Parken in zweiter Reihe, um kurz jemanden zu besuchen oder einen schnellen Einkauf zu erledigen, ist dennoch keine gute Idee.
- - Was beim Thema Halten und Parken gilt, wird in Deutschland durch Paragraph 12 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt.
- - Dort wird unter Absatz 4 vorgeschrieben, dass zum Parken der rechte Seitenstreifen beziehungsweise der rechte Fahrbahnrand zu nutzen ist.
- Das Parken in zweiter ist in Deutschland daher grundsätzlich verboten.
- - Zur Erinnerung: „Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.“ (Paragraph 12 Absatz 2 StVO)
- - Eine Ausnahme gilt für Taxifahrer/-innen. Taxen dürfen in zweiter Reihe parken, um Fahrgäste ein- und aussteigen zu lassen. Allerdings nur da, wo Sie den Verkehr nicht behindern.
- - Die StVO gibt dazu konkret Folgendes vor: „Taxen dürfen, wenn die Verkehrslage es zulässt, neben anderen Fahrzeugen, die auf dem Seitenstreifen oder am rechten Fahrbahnrand halten oder parken, Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen.“ (Paragraph 12 Absatz 4 StVO)
Parken in zweiter Reihe: Höhe des Bußgelds
Am 16. April 2021 beschlossen Bund und Länder den neuen, überarbeiteten Bußgeldkatalog mitsamt neuen Tatbeständen für falsches Parken. Am 08. Oktober 2021 billigte der Bundesrat eine Reform der StVO. Bußgelder für vorrangig Geschwindigkeitsüberschreitungen sowie falsches Parken werden drastisch erhöht.
- Parken in zweiter Reihe: 55 Euro.
- … mit Behinderung: 80 Euro und ein Punkt im Zentralverkehrsregister.
- … länger als 15 Minuten: 85 Euro und ein Punkt.
- … länger als 15 Minuten mit Behinderung: 90 Euro und ein Punkt.
- … mit Gefährdung: 90 Euro und ein Punkt.
- … mit Unfallfolge: 110 Euro und ein Punkt.
Unzulässiges Halten in zweiter Reihe: Bußgeldhöhe
Für unzulässiges Halten in zweiter Reihe sieht der Gesetzgeber ebenfalls ein Bußgeld vor.
- Unzulässiges Halten in zweiter Reihe: 55 Euro.
- … mit Behinderung: 70 Euro und ein Punkt im Zentralverkehrsregister.
- … mit Gefährdung: 80 Euro und ein Punkt.
- … mit Unfallfolge: 100 Euro und ein Punkt.